Das Vergaberecht sieht vor, dass Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge unter seinen Anwendungsbereich fallen können, wenn es sich um entgeltliche Verträge handelt.

  • Bauaufträge umfassen die Ausführung und Planung von Bauleistungen.
  • Lieferaufträge können Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf von Waren zum Vertragsgegenstand haben. Darunter kann auch das Verlegen oder die Installation, die als Nebenarbeiten bezeichnet werden, fallen.
  •  Dienstleistungsverträge sind einfach alle Verträge, die nicht unter die Definition von Bauaufträgen oder Lieferaufträgen fallen.

Dr. Fankhauser, BA
Rechtsanwalt | Bauträger

 

Sportplatzweg 3
6271 Uderns im Zillertal
Tirol | Österreich
 
Südtirolerplatz 4 / V
6020 Innsbruck
Tirol | Österreich