Das Bundesvergabegesetz (BVergG) in Österreich regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Dazu gehören Bund, Länder, Gemeinden und öffentliche Unternehmen. 
Auf dieser Seite werden die wichtigsten Aspekte des Bundesvergabegesetzes erläutert. Zusätzlichen finden Sie hier Ansprechpartner, falls Sie zu den öffentlichen Auftraggebern zählen und eine Leistung laut den rechtlichen Bedingungen des Bundesvergabegesetzes ausschreiben müssen.

Das BVergG ist ein komplexes Gesetz, das dazu dient, die Transparenz, Effizienz und Fairness bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sicherzustellen.
Das Gesetz regelt alle Arten von Aufträgen, einschließlich Bauaufträgen, Lieferaufträgen und Dienstleistungsaufträgen. Einer der wichtigsten Aspekte des BVergG ist die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung einer transparenten und offenen Ausschreibung. Das bedeutet, dass alle potenziellen Bieter die Möglichkeit haben müssen, sich um den Auftrag zu bewerben. Die Ausschreibung muss auch alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich der Anforderungen an den Auftragnehmer, der Art und dem Umfang des Auftrags und der Bewertungskriterien.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des BVergG ist die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber, den Auftrag an den besten Bieter zu vergeben. Dies bedeutet, dass der Auftrag an den Bieter vergeben werden muss, der das beste Angebot abgegeben hat und die Anforderungen des Auftrags am besten erfüllen kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien beruhen muss. Das BVergG regelt auch die Möglichkeit für Bieter, gegen Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber einen Einspruch zu erheben. Wenn ein Bieter der Meinung ist, dass der Auftrag nicht fair vergeben wurde oder dass er benachteiligt wurde, kann er diese Ausschreibung nachprüfen lassen. Dieses Nachprüfungsverfahren muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden und die Gründe dafür müssen klar dargelegt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des BVergG ist die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsstandards. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diese Standards einzuhalten und dass der öffentliche Auftraggeber sicherstellen muss, dass der Auftragnehmer diese Standards tatsächlich einhält.

Das BVergG enthält auch Bestimmungen zur Auftragserteilung an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass KMU die gleichen Chancen haben, öffentliche Aufträge zu gewinnen, wie größere Unternehmen. Es gibt auch spezielle Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen KMU bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge. 

Dr. Fankhauser, BA
Rechtsanwalt | Bauträger

 

Sportplatzweg 3
6271 Uderns im Zillertal
Tirol | Österreich
 
Südtirolerplatz 4 / V
6020 Innsbruck
Tirol | Österreich